Nutzungsbedingungen für Protonfail

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Nutzung unserer Dienstleistungen im Bereich industrielles Risikomanagement und logistische Schwachstellenanalyse.

§1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Protonfail GmbH (Vogtstraße 7a, 0811 4613483, info@protonfail.com) und ihren Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen zur Bewertung logistischer Vulnerabilitäten, zur Minderung systemischer Ausfallrisiken sowie zur Erstellung von Redundanzprotokollen für Transportketten. Gegenstand ist die technische und organisatorische Analyse der Lieferkette nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs (HGB), insbesondere der §§ 238–342e zur ordnungsgemäßen Buchführung und Risikovorsorge.

§2 Pflichten des Auftragnehmers

Protonfail verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und unter Beachtung der einschlägigen Normen (DIN EN ISO 31000, IEC 61508) zu erbringen. Die Analyse umfasst die Identifikation technischer Fehlerquellen in der Transportinfrastruktur, die Bewertung von Redundanzsystemen sowie die Prüfung der HGB-Konformität der Risikodokumentation. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle eingesetzten Prüfverfahren reproduzierbar und nachvollziehbar dokumentiert werden.

§3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Protonfail vollständige und wahrheitsgemäße Informationen über seine Logistikprozesse, eingesetzte Hard- und Software sowie bestehende Sicherheitsprotokolle zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere Zugänge zu Überwachungssystemen, Wartungsprotokolle und Aufzeichnungen über vergangene Störfälle. Bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben haftet der Auftraggeber für daraus resultierende Fehlbewertungen.

§4 Haftung und Gewährleistung

Protonfail haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertraglich vereinbarten Auftragswert begrenzt, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Die Gewährleistung für erbrachte Analysen beträgt zwölf Monate ab Übergabe des Abschlussberichts. Eine weitergehende Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach der schriftlichen Angebotsvereinbarung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB berechnet. Protonfail behält sich das Recht vor, bei nicht fristgerechter Zahlung die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen.

§6 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, insbesondere Betriebsgeheimnisse, Prozessdaten und Sicherheitsprotokolle, unbefristet geheim zu halten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der DSGVO und des BDSG. Protonfail speichert und verarbeitet Kundendaten nur für die Dauer des Vertragsverhältnisses und löscht diese nach dessen Beendigung, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

§7 Änderungen der Bedingungen

Protonfail behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen mit einer Frist von vier Wochen zu ändern, sofern dies aufgrund gesetzlicher Vorgaben, technischer Entwicklungen oder einer Anpassung des Leistungsspektrums erforderlich ist. Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf diese Frist und die Folgen des Schweigens wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

§8 Kündigung und Vertragsbeendigung

Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderhalbjahres gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und die Abhilfe innerhalb einer gesetzten Frist von 14 Tagen nicht erfolgt. Nach Vertragsbeendigung sind alle überlassenen Unterlagen und Daten unverzüglich zurückzugeben oder zu löschen.

§9 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Protonfail in Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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